Ja, auf jeden Fall raus!
Bewegen in der Natur
mit gemäßigter Belastung, gemütlichem Tempo
und körperlichem Abstand
und unter Vermeidung von Verletztungsrisken.

Die Corona-Pandemie bedeutet für uns alle eine völlig neue Situation; das öffentliche Leben ruht, auch sämtliche Sportstätten sind geschlossen. Um zu vermeiden, dass wir ungewollt Viren auf besonders gefährdete Personen übertragen, und um die Geschwindigkeit zu reduzieren, mit der die Krankheit um sich greift, müssen wir auch im Sport Kontakte mit anderen Menschen möglichst verringern.
Das heißt aber nicht, dass wir nicht mehr aus dem Haus, aus der Wohnung dürfen, um z. B. outdoor Sport zu treiben. Die Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr outdoor ist relativ gering, solange wir hier nicht mit anderen engen Kontakt haben; Radfahren, laufen, walken, allein oder nur mit Personen, mit denen ich sowieso im gemeinsamen Haushalt lebe, in Wald und Feld, am Berg, am Strand …, aber immer unter der Prämisse „physical distance“ – Orte mit vielen Menschen meiden.

Outdoor-Sport ist wichtig für unser Immunsystem und unsere psychische Stabilität; moderater Ausdauersport trainiert z. B. nachweislich das Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, Psyche und auch unsere Abwehrzellen; und das ist gerade auch in Zeiten der Corona -Pandemie wichtig. Aber: Wer zu viel und zu intensiv trainiert und dabei vor allem zu kurze Erholungsphasen einlegt, der riskiert eventuell den sogenannte „Open-Window-Effekt“. Dabei ist der Körper extrem anfällig für Infekte und wird mit den Angriffen auf das Immunsystem schwerer fertig als sonst. In dieser Zeit ist der Körper anfällig, weil die Zahl der weißen Blutkörperchen sinkt und in dieser Phase Viren und Bakterien dadurch leichteres Spiel haben – diese Phase dauert nach hohen Belastungen schon mal 48 Stunden.

Also wenn Outdoor-Sport, dann mit moderater Belastung und immer mit körperlichem Abstand!

Selbst in den Bundesländern, in denen es zur Zeit schon Ausgangsbeschränkungen gibt, ist Sport und Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich von den Einschränkungen ausgenommen:
Als erstes Bundesland in Deutschland verhängt Bayern ab dem 21.03.2020 um 0.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung, die zunächst für zwei Wochen gelten soll. Die eigene Wohnung darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu gehört unter anderem der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt, zur Versorgung oder Begleitung von Hilfsbedürftigen oder Kindern oder auch Sport an der frischen Luft.
Auszug aus der Bekanntmachung des Landes Bayern; Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98 :
[…] 4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
[…] g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung …

Im Saarland ist laut „Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“, vom 20. 3. 2020, das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch in bestimmten Fällen erlaubt:
Neben einigen Regelungen bzgl. Einkauf, Arbeit, Arztbesuch usw. sind auch hier weiterhin Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne Gruppenbildung über 5 Personen erlaubt.
https://www.saarland.de/dokumente/res_soziales/Allgemeinverfuegung_21032020.pdf

Hier wird auch deutlich, dass moderater Ausdauersport draußen weiterhin zulässig und vertretbar ist; ohne Verletzungsrisiko, unter Wahrung von „physical distance“; moderates/entspanntes Walking, Nordic Walking, Laufen oder Biken.
„ohne Verletzungsrisiko“ – in der aktuellen Situation ist es unverantwortlich, das eh schon bis an die Grenze belastete Gesundheitssystem noch durch risikobedingte Sportverletzungen zu belasten.