Skiwinter 2020/21 – wo, wann, wer?

In den Skigebiete in Deutschland, Italien und Frankreich ist über Weihnachten/Silvester kein Skilaufen mit Liften/Gondeln möglich, in Österreich nur für Tagesbesucher aus dem eigenen Land, nur in der Schweiz surren auch in den Weihnachtsferien die Lifte für Touristen.

Selbst Johannes Kläbo, der Norwegische Skilangläufer, verzichtet vorübergehend auf Skilanglaufwettkämpfe. „Ich bin der Meinung, dass Skilaufen und Wettkämpfe im Zusammenhang mit der Pandemie, … von geringer Bedeutung sind. … Es beinhaltet Kontakt mit vielen Menschen, … ich werde mich dem nicht aussetzen.“ Und Reinhold Messner sagt, „bis Januar (wenn es dann die Zahlen erlauben) mit dem Öffnen der Pisten und Betriebe zu warten, sei keine Wahl, sondern ein Muss!“ .. in einem Interview der Zeitung „La Repubblica“.
Andererseits argumentieren die Seilbahngesellschaften Österreichs und in der Schweiz damit, dass Skifahren eine Freiluft-Sportart und erwiesenermaßen gesund ist. Man ist in der frischen Bergluft unterwegs, tankt ordentlich Vitamin D und ist viel in Bewegung. Und das tut nicht nur physisch gut, gerade nach den Einschränkungen der letzten Monate bringt ein Aufenthalt in den Bergen auch eine mentale Stärkung mit sich. Und die überall entwickelten Corona-Schutzmaßnahmen geben größtmögliche Sicherheit.

Skigebiete schließen oder nicht? Im Alpenraum ist eine heftige Diskussion über diese Frage entbrannt und in den jeweiligen Ländern sind jetzt aktuell sehr unterschiedliche Regelungen in Kraft oder in der Vorbereitung.

Deutschland

Skigebiet Zugspitze

Kein Skifahren in Skigebieten bis 10. Januar 2021, kein Skiurlaub über Weihnachten/Silvester.
Skigebiete, Hotels und Gastronomie sind bis 10. Januar 2021geschlossen. Neben Schneeschuhwandern und Skitouren ist auch Skilanglauf möglich, mit den üblichen Corona – Abstands und Kontaktregeln für Individualsport draußen.

Österreich

am Schatzberg, SkiJuwel/Alpbachtal/Wildschönau

Kein Skiurlaub über Weihnachten/Silvester, Skifahren nur für Tagesbesucher/“Locals“.
Skigebiete bleiben vorerst geschlossen, Skilifte/Gondeln sollen ab 24. Dezember wieder laufen, allerdings bleiben Hotels und Gastronomie bis 7. Januar geschlossen.
Skiurlaub ist also nicht möglich, wohl aber Skifahren für Tagesbesucher, das aber auch ohne jeden „Hüttenzauber“!
Skifahren für Tagesbesucher: Die Bayerische Staatsregierung hat auch für Tagesbesuche in einem ausländischen Corona-Risikogebiet eine Quarantänepflicht eingeführt, Ausnahmeregelungen nur bei trifftigen Gründe wie z. B. Arbeit, Familie,… und Geschäfte des täglichen Bedarfs – Skifahren ist kein trifftiger Grund! Quarantäne + keine Lohnfortzahlung laut neuem Infektionsschutzgesetz.
Und die Österreichische Bundesregierung hat ihrerseits auch eine Quarantäne für Besucher bzw. Rückkehrer aus Risikogebieten (Inzidenzwert über 100) verhängt. Also Skifahren nur für Tagesbesucher aus Österreich!

Italien

Kronplatz

Keine Skisaison vor 10. Januar.
Die Skigebiete sind bis 6. Januar geschlossen. Hotels und Restaurants haben unter Berücksichtigung strenger Hygieneregeln geöffnet.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt aktuell ganz Italien zum Corona-Risikogebiet, das Auswärtige Amt warnt vor Reisen dorthin; es besteht also Einreise/Rückreise nach Deutschland Quarantänepflicht.

Frankreich

Kein Skiurlaub möglich.
Die Skigebiete sind geschlossen, ebenso bis vorerst 15. Dezember Hotels + Gastronomie. Über Weihnachten können die Skigebiete zwar für Tagesbesuche aufgesucht werden, aber die Seilbahnen/Lifte dürfen nicht laufen.
Ganz Frankreich gilt laut RKI als Corona-Risikogebiet. Es besteht eine generelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Es besteht also auch hier die Quarantänepflicht.

Schweiz

Zermatt, Plateau Rosa

Skifahren und Skiurlaub ist möglich.
In der Schweiz gibt es zur Zeit keine behördlich angeordnete Schließung von Skigebieten; in vielen hochgelegenen Gebieten läuft schon der Skibetrieb, im Laufe des Dezembers werden noch viele Gebiete öffnen. Hotels sind – unter Berücksichtigung von Hygieneregeln – geöffnet, Beherbergungsverbote aus touristischen Gründen bestehen nicht. Lediglich bei der Gastronomie – und damit auch bei Berghütten – gibt es aktuell bis vorerst 13. Dezember in einzelnen Kantonen in Abhängigkeit von der Infektionsentwicklung – Einschränkungen; im Wallis sind z. B. zur Zeit Restaurants und damit auch Berghütten geschlossen, also hier nur „Jause on Ski“!
Im Wallis sollen die Restaurants – auch Berghüten – ab 14. Dezember wieder öffnen; der Kanton Graubünden verschärft aber Corona-bedingt die Massnahmen und will ab Freitag alle Restaurants schliessen.
Aber: Die komplette Schweiz ist zur Zeit vom Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuft; d. h. Quarantänepflicht bei Rückkehr aus der Schweiz; und immer ohne Lohnfortzahlung laut neuem Infektionsschutzgesetz.
Allerdings wird der Schweizer Bundesrat voraussichtlich am Freitag – 4. Dezember – über neue Corona-Maßnahmen entscheiden. Der Inhalt des Verordnungsentwurfs von Bundesrat Alain Berset ist schon teilweise durchgesickert und sorgt für große Unruhe in den „Bergkantonen“: Geplant sind ab dem 9. Dezember:
Einlassbeschränkung ins Skigebiet: Entweder: täglich dürfen höchstens zwei Drittel der Anzahl Gäste des bestbesuchten Tags der letzten Wintersportsaison eingelassen werden. Oder: täglich höchstens 80 Prozent des Durchschnitts der Weihnachtsfeiertage in den letzten fünf Jahren.

Diese Beschränkung ist vom Bundesrat letztendlich nicht beschlossen worden, eine Einlassbeschränkung gibt es also in Schweizer Skigebieten nicht; wohl aber eine Beschränkung der beförfderungskapazität:
Kapazitätsbeschränkung im Skigebiet: 
Geschlossene Beförderungsanlagen in den Skigebieten, wie Seilbahnkabinen, Gondeln und Züge, dürfen nur zu zwei Dritteln besetzt werden, das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.

Des weiteren gilt ab 9. Dezember für die Skifahrerinnen und Skifahrer auf allen Bahnen – auch Skiliften und Sesselliften – eine Maskenpflicht. Ebenso gilt die Maskenpflicht beim Anstehen.
Die Restaurants/Hütten in den Skigebieten dürfen geöffnet bleiben, es dürfen aber nur Gäste eingelassen werden, wenn ein Tisch frei ist + max. 4 Personen aus max. 2 Haushalten + Kontaktdaten! Corona nimmt den Hütten den – manchmal allerdings auch nervigen, muffigen und lauten -Zauber.
Und ab 22. Dezember brauchen die Skigebiete zudem eine Bewilligung des Kantons, die vom Pandemieverlauf abhängt.

Alles in allem ist also nur in den Schweizer Gebieten Skibetrieb weiterhin möglich; zwar mit Kapazitätsbeschränkungen, aber die großen Warteschlangen werden dadurch wohl nicht entstehen, persönliche Reisebeschränkungen und Quarantäneregeln reduzieren den Urlauberstrom in den diesjährigen Weihnachtsferien sicherlich erheblich.