Die Sonne scheint, die Luft ist klirrend kalt und der Pulverschnee zaubert tausende glitzernde Kristalle in die Landschaft. Weite, weiße Hänge, perfekt präparierte Pisten — Perfekt präparierte Pisten lassen Sportlerherzen höherschlagen, und ein glitzernd weißes Bergpanorama sorgt für Hochgefühle — Sie lieben den Winter und können es kaum erwarten, die ersten Schwünge im frischen Pulverschnee zu ziehen?

Die Skigebiete bereiten sich auf den kommenden Winter vor, die Betten sind gemacht; aber was macht Corona, welche Regeln gelten in diesem Winter?
Österreich
Hochkössen Steinplatte Gaschurn auf dem Hintertuxer Gletscher
Die österreichischen Skiregionen können es kaum erwarten, in die Wintersaison zu starten und sie sind für die Saisoneröffnung vorbereitet; die aktuelle gültigen Corona Regeln werden auf den Homepages publiziert, mal offensiv , mal versteckt, und im Mittelpunkt steht die 3G Regel – bisher!
Am 5. November tauchen einzelne Nachrichten über einen Beschluss der österreichischen Bundesregierung auf, ab 8. Januar bundesweit die 2G Regel in Hotellerie, Gastronomie und auch in den Skigebieten für gültig zu erklären; am 7. November veröffentlichen es auch die ersten Skigebiete auf ihren Homepages:
„Ab Montag dem 08.11.2021 gilt laut der AT-Bundesregierung 2G (geimpft oder genesen) in Hotellerie, Gastronomie und auch im Skibetrieb“ – so Ski amade´.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 7. 11. 2021: „Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und die damit einhergehende Steigerung von hospitalisierten COVID-19-Patient:innen gelten ab 08. November die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4. Es gilt nun die 2-G-Regel!“ Wo bisher 3-G galt, gilt ab Montag die 2-G-Regel („geimpft, genesen“), darunter: Beherbergungsbetriebe, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetriebe, Kultureinrichtungen, Seilbahnen …“
Überprüft wird dies für die Seilbahn bereits beim Kauf der Tickets.
Aber kurzfristig hat die Bundesregierung jetzt wohl doch entschieden, dass in den Gletscherskigebiete in Österreich und dann auch mit der Saisoneröffnung in allen Skigebieten die 2G Regel erst ab 15. November gilt, für die Berggastronomie (auch in den Gletscher-Skigebieten) gilt 2G allerdings schon ab 8. 11.
So einfach und klar, wie die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung im ersten Moment scheint, ist sie dann aber hinsichtlich Urlaubsplanung doch nicht:
Welche Regelung gilt für Kinder und Jugendliche? In der aktuellen Veröffentlichung des zuständigen Ministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz heißt es:
„Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2-G-Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Kinder benötigen daher keinen eigenen G-Nachweis, um mit Coronavirus ihren Eltern ins Restaurant gehen zu dürfen. Kinder und Jugendliche im schulpflichtiges Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt etwa ins Restaurant oder Kino. Nach Beendigung des neunten Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsene, eines 2-G-Nachweises.“
Wie ist es aber mit Kindern/Jugendlichen im schulpflichtigen Alter aus Deutschland, den Niederlanden +++, die ja traditionell mit ihren Eltern/Familien in großer Zahl die Weihnachtsferien ab dem 2 . Weihnachtstag in österreichischen Skigebieten verbringen?
Wie ist es z. B. mit den Schulskifahrten nach Österreich?
Die Vorgaben für Österreichische Skigebiete ist zwar kurz und vor allem kurzfristig, sie ist auch knapp und lässt viel Fragen offen!
Deutschland
Sudelfeld Sudelfeld Zugspitzplatt
In Deutschland steht eine solch Regelung noch aus, einige Skigebiete und regionale Verbundsysteme bieten aber vorsorglich schon mal ihre Saisonkarten nur für Geimpfte oder Genesene an.
Die aktuell gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt bei Inzidenzwerten über 35 vor, dass in Seilbahnen die 3G Regel gilt; diese Verordnung gilt bis 24. November.
Das Skigebiet Feldberg im Schwarzwald – geplante Saisoneröffnung am 3. Dezember – macht eine klare Ansage: Zur kommenden Saison soll eine 2G-Plus-Regel greifen, keine Ungeimpften auf der Piste, für schulpflichtige Kinder reicht für den Feldberg ein negativer Test beziehungsweise auch der Schülerausweis. „2G-Plus im Skigebiet Feldberg – Um einen sicheren Skibetrieb ohne wesentlichen Einschränkungen für unserer Gäste zu ermöglichen, wird in der kommenden Wintersaison auf die 2G-Plus-Regelung gesetzt. Das heißt, dass alle Geimpften, Genesenen und schulpflichtigen Kinder sowie noch nicht eingeschulte Kinder die Liftanlagen im Skigebiet Feldberg benutzen können. Bei einer positiven Entwicklung der pandemischen Lage hoffen wir noch weitere Öffnungsschritte vornehmen zu können. Um lange Wartezeiten an den Kassen im Skigebiet Feldberg zu vermeiden wird der Ticketverkauf primär über den Online Shop des Liftverbunds erfolgen.„
In Garmisch ist die Entwicklung des Infektionsgeschehens aktuell so bedrohlich, dass für den Landkreis eigentlich eine 2G Regelung für einige Bereiche zu erwarten ist, davon wäre dann auch der für den 19. November geplante Start der Skisaison auf dem Zugspitzplatt betroffen.
Italien
Kronplatz Pardoipass
„ENDLICH IST ES WIEDER SOWEIT! AM 27. NOVEMBER 2021 STARTET DIE WINTERSAISON IM DOLOMITI SUPERSKI – Die Benutzung der Aufstiegsanlagen ist nur mit Green-Pass (Covid-Zertifikat der EU – 3G Regel) möglich.“
In den italienischen Skigebieten gilt generell auch die 3G Regel, wobei hier geimpft, genesen oder negativ getestet mit dem italienischen Green-Pass nachgewiesen wird, das Covid-Zertifikat der EU (Handy App) gilt ebenso. Kinder unter 12 Jahren müssen kein Zertifikat vorweisen, aber auch für Jugendliche gilt die Green-Pass Regel!
Und die in Deutschland gültigen Tests in den Schulen werden nicht anerkannt; Kinder aus Deutschland, die älter als 12 und nicht geimpft/genesen sind, müssen also, wenn sie Skifahren möchten, alle 2 Tage (Antigen-Schnelltest) oder alle 3 Tage (PCR Test) zum Testen.
Überprüft werden soll dies bereits beim Kauf der Tickets, im Fall „getestet“ wird dann z. B. ein gekaufter Wochenpass vorerst nur für Tage der Testgültigkeit freigeschaltet .
Schweiz
Belalp Belalp Lauchernalp Lauchernalp, Blick aBelalpuf die Weisshorngruppe
In den Schweizer Skigebieten soll vorerst in der kommenden Wintersaison keine generelle Zertifikatspflicht gelten. Kurz und knapp: „Eine generelle 3G-Pflicht auf Skipisten und Bergbahnen ist nicht nötig. In Bergbahnen ist die Maskenpflicht + Abstand ausreichend, auf der Skipiste ist sie nicht nötig.“
Für das Essen im Innern von Restaurants in den Skigebieten gilt allerdings wie sonst auch eine Zertifikatspflicht, also die 3 G – Regel mit PCR (72 Std Gültigkeit) oder Schnelltest (48 Std Gültigkeit); das digitale COVID-Zertifikat der EU wird akzeptiert.
In der Schweiz gelten allerdings auch weiterhin Richtwerte für erneute Verschärfungen der Regeln zur Eindämmung der Pandemie, es kann also durchaus im Laufe des Winters noch zu einer 3G oder auch 2G Regel in den Skigebieten kommen.
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